Unsere WWLA Arbeitsleistung für Ihren Wohnsitz wird gefördert!

Gefördert werden PRIVATPERSONEN für  die Inanspruchnahme von ARBEITSLEISTUNG in Zusammenhang mit der Renovierung, Erhaltung und Modernisierung von WOHNRAUM (Haupt- oder Nebenwohnsitz im Inland!).

die zwischen 1. Juli 2014 und 31.12.2015 begonnen wurden.

 

Die Höhe der Förderung beträgt 20% der Arbeitsleistung ohne Umsatzsteuer (inkl. Fahrtkosten, exkl. Material und Kosten der Entsorgung) und ist mit einem Betrag von maximal EUR 600,00 gedeckelt.

 

Ein Ansuchen auf Förderung kann nur von natürlichen Personen gestellt werden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Endrechnung bereits vorliegen und die Rechnungssumme an den Handwerker bzw. an das befugte Unternehmen überwiesen worden sein (Überweisungsbeleg, Kontoauszug).

Achtung! Rechnungen, die bar bezahlt wurden, sind nicht förderungsfähig. 

Weiters muss nachgewiesen werden, dass der Wohnraum für eigene Wohnzwecke genutzt wird. Ob es sich um Eigentum, Miete oder ein Baurecht handelt ist unbeachtlich.

 

>> Für dieses Programm sind für das Jahr 2015 EUR 20 Mio. Ist der Fördertopf leer, gibt es keine Rückerstattung mehr. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dies nicht in unserem Einflussbereich liegt! <<

 

Die Einreichung des Förderansuchens sollte daher möglichst schnell erfolgen!

 

Wir stehen unseren Kunden bei Fragen natürlich sehr gerne beratend zur Seite!

 

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